Hallo zusammen,

derzeit (31.10.21) liegt die Anzahl der belegten Intensivbetten bei 259. Damit ist sehr wahrscheinlich, dass ab Mittwoch, 03.11.21 in Baden-Württemberg die Warnstufe gilt.

Das bedeutet, dass für alle nicht-geimpften Spieler/innen für die Teilnahme an den Württembergischen Meisterschaften ein PCR-Test erforderlich ist. Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Im Gegensatz zu den sogenannten Antigen-Schnelltests muss man bei den PCR-Tests ein bis zwei Tage auf das Ergebnis aus einem Labor warten. Laut der Corona-Verordnung des Landes ist ein PCR-Test 48 Stunden lang gültig. Laut Ministerium zählt dabei der Zeitpunkt des Testbefundes beziehungsweise des Testergebnisses. Also das Datum beziehungsweise die Uhrzeit, die auf der Testbescheinigung steht.

Die Warnstufe wird wieder aufgehoben, wenn die Anzahl der belegten Intensivbetten an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert (250) liegt. Liegen also ein Wochenende und/oder Feiertage dazwischen verlängert sich diese Zeit entsprechend.

Im November sind noch folgende Wettbewerbe geplant:
- Senioren-Trio VR1/VR2 am 06./07.11.21
- Junioren-Einzel am 13./14.11.21
- Senioren-Trio FIN am 20.11.21
- Mixed-Doppel am 27./28.11.21

Update: Bitte gebt uns bis jeweils Donnerstag vor den Spielterminen Bescheid, ob Absagen/Änderungen notwendig sind. Das bedeutet:
Senioren Trio: bis spätestens 04.11.21
Junioren-Einzel: bis spätestens 11.11.21
Mixed-Doppel: bis spätestens 25.11.21

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Update #2 (05.11.21):

Heute morgen wurde eine Änderung der Corona-VO Sport bekanntgegeben:

Änderungen zum 5. November 2021

Testnachweis
Testungen von nicht-immunisierten Beschäftigten, ehrenamtlich und selbstständig Tätigen wie beispielsweise Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, sind in der Einrichtung unter Beobachtung durchzuführen oder müssen von einer zugelassenen Teststelle stammen. Häusliche Tests reichen nicht aus.
Für die oben stehenden Personengruppen reicht in allen Stufen beim Trainings- und Übungsbetrieb und bei Wettkampfveranstaltungen ein Antigen-Schnelltest aus.

Zutritt zu Ligabetrieb und Wettkampfserien
Bei Wettkampfserien oder bei Ligabetrieb (z. B. Verbandsrundenspiele) ist für den Zutritt nicht-immunisierter Sportlerinnen und Sportler und sonstiger daran mitwirkende Personen (z. B. Trainer/innen; Schieds- und Kampfrichter/innen) zu geschlossenen Räumen auch in der Warnstufe ein Antigen-Testnachweis ausreichend. Bisher war ein PCR-Testnachweis erforderlich.
In der Alarmstufe bleibt es dabei, dass auch bei Wettkampfserien oder Ligabetrieb im Freien die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Testnachweises, in geschlossenen Räumen 2G gilt.

Somit können die Wettbewerbe der Senioren-Trios und Junioren ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Nicht-immunisierte Spieler/Aufsichten müssen lediglich einen aktuellen Schnelltest vorzeigen.

Weiterhin ist davon auszugehen, dass mit der Einführung der Warnstufe die Bowlingcenter auf die 2G-Regel umstellen werden.

Für die Senioren an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Für die Aktiven/Junioren: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!